Isarphotovoltaik

Neues Steuergesetz 2023: Solarstrom wird für Privathaushalte noch attraktiver

Redaktion Isarphotovoltaik • Apr. 05, 2023

Das Jahr 2023 bringt gute Nachrichten für alle, die darüber nachdenken eine Photovoltaikanlage (Solaranlage) auf ihrem Hausdach zu installieren. Denn seit dem 1. Januar 2023 sind die neuen Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die auch das Produzieren von eigenem Solarstrom noch attraktiver machen sollen. In diesem Artikel finden Sie einen wichtigen Überblick über die Neufassung des Erneuerbaren Energien Gesetzes 2023 der Bundesregierung.


Umsatzsteuerbefreiung

Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Umsatzsteuerbefreiung für den Kauf, die Installation und den Betrieb von PV-Anlagen sowie für alle notwendigen Komponenten wie z.B. Stromspeicher. Bislang konnten sich Hauseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen, die Mehrwertsteuer erstatten lassen, was erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich brachte. Durch die neue Regelung entfällt die Umsatzsteuer komplett. Voraussetzung dafür ist, dass die maximale Leistung der Anlage höchstens 30 Kilowatt beträgt. Zusammengefasst: Für die Lieferung, den Erwerb und die Montage von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gilt seit 01.01.2023 ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz; soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photo-voltaikanlage handelt und die Anlage auf oder sogar in der Nähe der Privatwohnung, bzw. dem eigenen Haus befindet.


Diese Änderung macht es für Hauseigentümer deutlich attraktiver in eine Photovoltaikanlage zu investieren. Sowohl für den Eigenbedarf als auch für eine mögliche Stromeinspeisung ins öffentliche Stromnetz. Der bürokratische Aufwand und die Umsatzsteuer für selbst erzeugten Strom sind nicht mehr erforderlich, was die Anschaffungskosten senkt und die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage wesentlich verbessern kann.

Erträge aus Stromeinspeisung bleiben steuerfrei

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Erträge aus Stromeinspeisung. Wer seinen Solarstrom einspeist, muss die daraus resultierenden Einnahmen nicht versteuern. Die Steuerbefreiung gilt für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW. Bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien darf die Bruttonennleistung der PV-Einheit höchstens 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit betragen.


Das Datum der Inbetriebnahme der Anlage ist für die Steuerbefreiung unerheblich und gilt sogar rückwirkend für alle PV-Einnahmen, die nach dem 31. Dezember 2021 erzielt wurden. Allerdings müssen Betreiber von PV-Anlagen, den Strom ins öffentliche Netz einspeisen, sich beim zuständigen Finanzamt anmelden und gelten weiterhin als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.


Höhere Vergütungssätze bei Einspeisung

Für alle PV-Anlagen, die vom 30. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen wer-den oder bereits genommen worden sind, gelten neue, höhere Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom. Die Vergütungssätze gelten für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die 20 Folgejahre. Es gibt jetzt zwei unterschiedliche Tarife:


Modell Eigenverbrauch: Wer sich dafür entscheidet, den erzeugten Solarstrom vorzugsweise selbst zu verbrauchen und nur den Überschuss ins öffentliche Netz einzuspeisen, bekommt bis zu 8,2 Cent je Kilowattstunde (kWh) - 25 Prozent mehr als zuvor.


Modell Volleinspeisung: Wer seinen erzeugten Strom komplett ins öffentliche Netz einspeist, bekommt sogar bis zu 13 Cent je kWh. Volleinspeiser sparen dafür aber keinen Cent bei der eigenen Stromrechnung. Wer von der höheren Einspeisevergütung profitieren möchte, muss seinem Netzbetreiber im Startjahr vor Inbetriebnahme mitteilen, dass der Strom vollständig eingespeist werden soll. In den darauffolgenden Jahren muss die Mitteilung bis zum 1. Dezember vorliegen.


Betreiber von PV-Anlagen müssen sich nicht für alle Zeiten auf ein Modell festlegen, sondern können Jahr für Jahr neu bewerten, mit welchem Tarif sie besser fahren. Je nach Strompreisentwicklung und dem eigenen Strombedarf kann das eine oder andere Modell vorteilhaft sein. Für Neuanlagen, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, gilt diese Regelung jedoch nicht mehr.


Zusammenfassung

Insgesamt bietet das neue Steuergesetz für 2023 viele Vorteile für Hauseigentümer, die eine PV-Anlage installieren oder bereits installiert haben. Die Umsatzsteuerbefreiung für Kauf, Installation und Betrieb von PV-Anlagen und alle notwendigen Komponenten senken die Anschaffungskosten und den bürokratischen Aufwand. Die Steuerbefreiung für Erträge aus Stromeinspeisung fördert den Eigenverbrauch und macht das Produzieren von eigenem Solarstrom noch attraktiver. Die höheren Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom können die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessern und die Entscheidung für eine PV-Anlage noch leichter machen.


Allerdings sollten Hauseigentümer bei der Entscheidung für eine PV-Anlage sorgfältig prüfen, ob sich die Anschaffung für sie lohnt. Die Größe der Anlage, die geografische Lage und die individuellen Stromverbrauchsgewohnheiten sind wichtige Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Mit einer professionellen Beratung durch Isarphotovoltaik in München können Hauseigentümer herausfinden, wie sich eine Photovoltaikanlage-Anlage für sie lohnt und welche Art von Anlage für ihre Bedürfnisse am besten geeignet ist.



von Redaktion IsarPhotovoltaik 09 Jan., 2024
In diesem Beitrag erklären wir ob sich die Investition in erneuerbare Energie lohnt und wie dabei Solaranlagen mit Batteriespeicher helfen können.
von Redaktion IsarPhotovoltaik 21 Juni, 2023
Entdecken Sie in unserem Blog, warum Solarstrom in München eine erstklassige Investition ist. Erfahren Sie mehr über die Arbeit von IsarPhotovoltaik und nutzen Sie die Vorteile der nachhaltigen Energieerzeugung.
wallbox
von Redaktion Isarphotovoltaik 11 Okt., 2022
Worauf sollten Sie beim Kauf einer Wallbox achten? Die Firma Isarphotovoltaik in München gibt Ihnen Antworten sowie Tipps und Tricks auf dem Blog!
Weitere Beiträge
Share by: